Mitwirkungspolitik gem. § 185 Börsegesetz

Mitwirkungspolitik gem. § 185 Börsegesetz

Dieser Leitfaden trägt den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Beteiligung der Aktionäre Rechnung. Ziel der Richtlinie ist unter anderem die Verbesserung der Mitwirkung von Aktionären bzw. institutionellen Anlegern. Aus diesem Grund schreibt die Richtlinie die Erstellung einer Mitwirkungspolitik vor, in der beschrieben wird, wie Aktionäre bzw. institutionelle Investoren ihre Mitwirkung als aktiver Teilnehmer in die Anlagestrategie integrieren.

Um dies zu erreichen, ist I-AM bestrebt den Dialog mit den verschiedenen Stakeholdern zu stärken. In den folgenden Absätzen beschreibt I-AM ihre aktive Dialogstrategie, die es nutzt, um mit den Unternehmen in Kontakt zu treten.

Nachhaltigkeit bedeutet für Impact Asset Management (I-AM) verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln für langfristigen ökonomischen Erfolg im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil ihrer Geschäftspolitik. Dabei achtet der Manager bei im Rahmen des Fondsmanagements – in Anlehnung an die Nachhaltigkeitsdefinition der Vereinten Nationen – auf eine ausgewogene Investition, die es erlaubt, den Bedürfnissen der heutigen Generation gerecht zu werden, ohne die der zukünftigen einzuschränken.

Überwachung der investierten Gesellschaften

Als nachhaltiger Manager sind die drei Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt („E“ wie environment), Gesellschaft („S“ wie social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung („G“ wie governance) Grundlage für jede Veranlagungsentscheidung. Auf verschiedenen Selektionsschritten wird die nachhaltige Analyse in die fundamentale, finanzielle Unternehmensanalyse integriert. Neben ökonomischen Faktoren, etwa traditionelle Kriterien wie Profitabilität, Ertragswachstum und Liquidität, werden somit ökologische und gesellschaftliche Aspekte, ebenso wie (gute) Unternehmensführung beim Auswahlprozess angewandt. Dies dient der Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken, der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sowie der Förderung von nachhaltigen Zielsetzungen. Dieser Ansatz wird auch bei der Überwachung der investierten Unternehmen verfolgt. Dabei greift I-AM auf externe Researchquellen, sowie auf am Markt verfügbare Informationen zurück.

Durch den Einsatz von Negativkriterien innerhalb des Investmentprozesses sollen jene Emittenten herausgefiltert werden, die in ethisch oder moralisch bedenklichen Branchen agieren (u.a. kontroversielle Waffen, Kohle, Schiefergas, Tabak und Alkohol), gegen globale Normen verstoßen (UN Global Compact, Kernarbeitsnormen der International Labour Organization), oder in schwerwiegende Kontroversen verwickelt sind.

Dialogstrategien

I-AM ist sich als nachhaltiger Asset Manager der Pflichten gegenüber Anlegern und anderen Marktteilnehmern bewusst. Als Teil dieser Pflichten betreibt sie innerhalb ihrer nachhaltigen Investments - wo möglich - aktive Dialogstrategien mit den Unternehmen. Zu den aktiven Beteiligungsinstrumenten gehören daher Abstimmungen, die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen und die Mitwirkung an kollaborativen bzw. individuellen Engagements.

I-AM achtet neben der Einhaltung der Risikostreuungsvorschriften des InvFG 2011 im Rahmen ihrer Anlagestrategie auf eine hohe Diversifikation, woraus eine nur geringe Beteiligung an einzelnen Unternehmen resultiert. Aus diesem Grund führt I-AM keine Vorortbesuche bei den Unternehmen durch, da der damit verbundene Aufwand bzw. die damit verbundenen Kosten unangemessen hoch wären und somit nicht im besten Interesse der Anteilsinhaber wären. Es wird aber eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären sowie der Kommunikation mit einschlägigen Interessenträgern der investierten Unternehmen angestrebt (siehe hierzu „Zusammenarbeit mit anderen Aktionären“).

Im Rahmen der Veranlagung von Investmentfonds, wo vorwiegend andere Investmentfonds (OGAW-Zielfonds) eingesetzt werden, kommt I-AM keine wesentliche Möglichkeit zur Mitwirkung an Entscheidungen von einzelnen Unternehmen zu.  

I-AM Dialogstrategien.pdf

Stimmrechtsausübung

Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt dabei über eine Stimmrechtsvertretung (sog. „Proxy Voting“). Für das Proxy Voting hat I-AM das unabhängige Unternehmen IVOX Glass Lewis ausgewählt, welches sie bei der Ausübung der Stimmrechte unterstützt. IVOX Glass Lewis bietet eine Reihe von Proxy Voting Dienstleistungen wie Research, Analysen und Abstimmungsempfehlungen an. I-AM bedient sich dieser Dienstleistungen, entscheidet jedoch auf Basis ihrer internen I-AM Abstimmungsrichtlinie. Die Inputs von IVOX Glass Lewis haben dementsprechend nur empfehlenden Charakter, was bedeutet, dass I-AM nicht automatisch im Sinne der Geschäftsführung oder der Empfehlungen von IVOX Glass Lewis abstimmt. I-AM unterstützt wo möglich Aktionärsanträge, insbesondere in Bezug auf ESG-Themen (zum Beispiel Aktionärsantrag zum Verbot des Verkaufs von Gesichtserkennungstechnologie an staatliche Stellen). Im Allgemeinen neigt I-AM dazu, Vorschläge von Aktionären zu unterstützen, wenn diese mit ihrem globalen Engagement übereinstimmen, d.h. mit dem Ziel, die Grundrechte zu verteidigen (Globale Standards), mit ihrer Politik für kontroverse Aktivitäten und mit dem globalen Engagement für Net-Zero.

Abstimmungsergebnisse 2021.pdf

Engagement

Die Engagement-Aktivitäten der I-AM gliedern sich in kollaboratives (über unseren ESG-Researchpartner ISS) und in individuelles Engagement. Erstere fokussieren sowohl auf thematische (z.B. Net-Zero) als auch normbasierte Themenbereiche, während letztere entweder anlassbezogen (ad-hoc) oder durch Incentives (im Zuge der Erwirkung eines nachhaltigen Wertewandels mit dem Ziel, die betroffenen Unternehmen zu einer Adaption der I-AM Mindeststandards zu bewegen) stattfinden können.

Über das kollaborative Engagement von Institutional Shareholder Services beteiligt sich I-AM an einem gemeinsamen Dialog mit Unternehmen über nachhaltigkeitsbezogene Themen. Durch gemeinsames Engagement verstärkt I-AM den Fokus auf ESG-Themen und kann dabei mit starken Partnern & Institutionen für Kontroversen und Bedenken gegenüber der Unternehmensführung effektiv kommunizieren. Durch die Förderung des Dialogs mit bestimmten Unternehmen kann beispielsweise die Transparenz erhöht, die Nachhaltigkeitsleistung gesteigert oder ESG-Risiken gemindert werden.

Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Im Jahr 2011 hat I-AM als eine der ersten Asset Manager in Österreich die „Principles for Responsible Investment“ der Vereinten Nationen (UN PRI) unterzeichnet und sich damit unter anderem dazu verpflichtet, mit anderen Aktionären zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit zu stärken. Eine mögliche Form der Zusammenarbeit stellt die „UN PRI Collaboration Plattform“ dar. Durch diese Plattform wird über ein einzigartiges Forum die Ressourcenbündelung, der Informationsaustausch sowie der Einfluss auf ESG-Themen durch die Zusammenarbeit der UN PRI Unterzeichner wesentlich gestärkt. Durch die Veröffentlichung von Beiträgen auf der Kooperationsplattform können die Unterzeichner andere einladen, sich ihrer Initiative anzuschließen oder sie zu unterstützen.

Interessenkonflikte

Die I-AM verfügt über eine eigene Compliance Organisation, zu deren Aufgaben es insbesondere zählt, die die MitarbeiterInnen beim Erkennen möglicher Interessenkonflikte, deren grundsätzlicher Vermeidung, sowie dem rechtskonformen Management erkannter Interessenkonflikte zu unterstützen, um eine Benachteiligung der Anleger durch Interessenkonflikte auszuschließen. Alle Mitarbeiter sind grundsätzlich verpflichtet, in ihrem Wirkungsbereich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bereits vorab mögliche Interessenkonflikte auszuschließen. Ein striktes Vier-Augenprinzip sowie (stichprobenartige) Überprüfung durch Vorgesetzte und Compliance stellen die Einhaltung dieser Vorgaben sicher.

Dies gilt auch im Hinblick auf (potentielle) Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Dialogstrategien. Hierzu ist im Detail festzuhalten, dass Partner sehr sorgfältig aus dem Kreise etablierter und verlässlicher Anbieter ausgewählt werden und dabei ein hohes Augenmerk auf solide Governance der Partnerunternehmen gelegt wird. Ferner besteht intern keine Bindung an Empfehlungen von Partnern, extern beigebrachte Daten werden intern plausibilisiert und Entscheidungen stets mit dem Ziel der bestmöglichen Wahrung der Interessen der Anleger getroffen.

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