Veröffentlichung gemäß Verordnung (EU 2019/2088) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)
Erklärungen zu Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088
Erklärung der Impact Asset Management GmbH gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Wir erbringen Portfolioverwaltungsdienstleistungen, verwalten jedoch keine eigenen Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung. Wir handeln ausschließlich im Rahmen eines Delegationsverhältnisses für den jeweils verantwortlichen Finanzmarktteilnehmer. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“, PAI) berücksichtigt werden, liegt daher nicht bei uns, sondern beim beauftragenden Finanzmarktteilnehmer. Aufgrund des delegierten Charakters unserer Tätigkeit erhalten wir nicht die vollständigen, standardisierten und verlässlichen Daten, die für eine eigenständige und methodisch fundierte Bewertung der PAI‑Indikatoren erforderlich wären. Dadurch besteht keine rechtliche und faktische Grundlage für eine methodisch verlässliche Anwendung der PAI‑Indikatoren. Vor diesem Hintergrund erklären wir gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b Offenlegungsverordnung ausdrücklich, dass wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene derzeit nicht berücksichtigen („Opt‑out“). Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft.
Anlageberatung
Informationen gemäß Artikel 3 und 4 (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung)
Keine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren